Infopost vom TÜV.
Corona-Update November 2021:
Infektionsschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Fahrerlaubnisprüfungen.
Die Inzidenzwerte steigen derzeit weiter drastisch an – die aktualisierten Corona-VO’en beinhalten länderspezifisch unterschiedliche Maßnahmen und Regelungen für die Teilnahme an
Fahrerlaubnisprüfungen.
Im Folgenden eine vereinfachte Zusammenfassung:
Nordrhein-Westfalen:
(Nachweise werden vor Prüfungsteilnahme kontrolliert)
grundsätzlich 2G-Nachweis zur Prüfungsteilnahme
(Theorie u. Praktisch) erforderlich,
3G-Nachweis bei berufsbezogener Ausbildung*)
ausreichend,
(zulässige Testnachweise: PCR-Test (bis 48 Std), Antigen-
Schnelltest (bis 24 Std) oder für über 16 Jährige Schulbescheini-
gung über Teilnahme an Schultestung)
Negativ-Testnachweis (kein Schultestnachweis), wenn
prakt. Ausbildung vor 24.11.21 begonnen*), in Verbindung
mit durchgängigem Tragen FFP2-/KN95-Maske *) Nachweispflicht durch Fahrschule.