Nordrhein-Westfalen – Testpflicht wird eingeführt!
Gem. der Neufassung der Corona-VO des Landes Nordrhein-Westfalen, gilt eine Testpflicht für alle Teilnehmenden an einer Fahrerlaubnisprüfung.
Für den Negativtestnachweis :
• die Testvornahme darf bei Inanspruchnahme des Angebots max. 48 Stunden zurückliegen
• das Testergebnis muß von einer zugelassenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt sein.
Genesene oder vollständig Geimpfte sind bei Vorlage entsprechender Nachweise gem. § 3 Abs. 3 der VO von der Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtestnachweises ausgenommen.