Der Buchstabe B steht für die Lizenz zum Autofahren. Mit B darfst du Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will, muss aufpassen, denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an.
Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.
Ab einem Alter von 16½ Jahren kannst du die Zulassung zum begleiteten Fahren (BF17) beantragen und mit der Ausbildung beginnen. Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher abgelegen.
Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Damit beginnt auch die zweijährige Probezeit.
Gefahren werden darf bis zum 18. Geburtstag nur mit der/den auf der Bescheinigung eingetragenen Begleitperson/en in Deutschland und Österreich.
Das BF17 ist für die Klasse B (Pkw) möglich – automatisch eingeschlossen sind die Klassen L (Traktor), M (Moped, Mokick) und S (Trike, Quad). Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhältst du den Kartenführerschein.
Es können bis zu acht Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern). Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) ununterbrochen besitzen. Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von einem Punkt. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille darf nicht mehr begleitet werden, auch Drogen sind nicht erlaubt.
Fahrerlaubnis B197
NEU – ab dem 01.04.2021
Ab dem 01.04.2021 hast du die Möglichkeit, deine praktische Ausbildung sowie die Prüfungsfahrt auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, ohne dass deine Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge beschränkt wird.
Bisher galt diese Beschränkung und wurde mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein dokumentiert. Auch im Ausland durfte man nur Automatikfahrzeuge führen.
Ab dem 01.04.2021 wird die Schlüsselzahl 197 eingeführt, wodurch die Beschränkung entfällt.
Du darfst beide Fahrzeugvarianten fahren.
Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
Über unser Online-Formular kannst du dich ganz einfach zur Fahrschule anmelden.
Klappt natürlich auch per E-Mail an
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Industriestr. 15
Tel. 02391 / 917 56 35
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