Führerschein-FAQ - Frequently Asked Question
Hier haben wir noch einmal in der Kurzform alle Fragen, welche dir unter den Nägeln brennen, aufgeführt.
Ist deine Frage/Antwort nicht dabei?
Kein Problem - gerne beantworten wir Dir deine Fragen auch telefonisch unter 0171-8209943 (Michael Kirchhoff) oder 0176-20970115 (Patrick Mey) oder per E-Mail an
Allgemeine Fragen rund um den Führerschein
Den Sehtest führt fast jeder Optiker durch. Der Sehtest ist in der Regel kostenpflichtig.
Frühestens drei Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters kannst du an der Theorieprüfung teilnehmen.
Du darfst für die Klassen B, A1 und A2 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung deine praktische Prüfung ablegen.
Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters kannst du deine praktische Prüfung ablegen.
Wie lange eine "klassenbedingte" Prüfung dauert, hängt u.a. auch von deinem Talent ab. Eine ganz genaue Minutenanzahl kann man nicht nennen. Fahrschüler müssen in der praktischen Führerscheinprüfung ihre Fahrfähigkeiten unter Beweis stellen und bestimmte Aufgaben erfüllen: sicheres Führen eines Kraftfahrzeuges, Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln, die nötigen technischen Kenntnisse (das gilt besonders für die LKW- und Busklassen, aber seit 1999 auch für die Klasse B), die Anwendung einer umweltbewussten Fahrweise, bestimmte Grundfahraufgaben, die die Beherrschung des Fahrzeugs bei langsamer Fahrt zeigen. Die Prüfung umfasst nicht nur den Stadtverkehr, sondern auch Land- und Kraftfahrtstraßen bzw. Autobahn. Es gibt aber keine festgelegten Prüfungsstrecken.
Keine Panik! Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen. Solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit, wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung, gibt es nicht mehr.
Für die Führerscheinklassen M, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: einen Führerschein auf Probe erhältst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen oder die festgelegte Frist versäumen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Für die Ausbildung werden 12 Sonderfahrten und circa 18 bis 25 Übungsfahrten benötigt. Das macht zusammen insgesamt 30 bis 37 Fahrstunden. Die Ausbildung sollte als sehr gutes Fundament dienen, um später den Anforderungen im Straßenverkehr gewachsen zu sein und nicht nur, um die Prüfung zu bestehen. Durch die unterschiedlichen Begabungen bzw. Vorkenntnisse jedes Einzelnen kann es nach oben bzw. unten variieren.
Zuerst ist eine theoretische Ausbildung (Unterricht) zu durchlaufen. Es gibt hierbei einen Grundstoff und einen Zusatzstoff für die jeweilige Ausbildungsklasse. In dieser Phase werden die Grundlagen vermittelt, die später als Fundament bei der praktischen Ausbildung dienen sollen und dem Fahrschüler helfen sollen, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Mit der praktischen Ausbildung kann aber schon nahezu zeitgleich begonnen werden. Dies hängt ganz vom Lerntyp und den persönlichen Bedürfnissen des Fahrschülers ab (Zeit, Schule, Lehre, etc.). Für die Zulassung zur praktischen Prüfung muss die theoretische Prüfung erfolgreich abgeschlossen sein.
Bei deinem ersten Besuch bei uns in der Fahrschule Block & Kirchhoff musst du erst einmal nichts mitbringen. Schau einfach vorbei. Ein Fahrlehrer wird dir vor Ort mitteilen, was du in den nachfolgenden Wochen mitbringen/vorweisen musst.
Ja, ein Erste Hilfe Kurs ist Pflicht, wenn du deinen Führerschein machen möchtest. Eine Adresse, wo du diesen Kurs absolvieren kannst, bekommst du im Unterricht. Frag einfach nach. Oder melde dich über diesen Link direkt bei Praevencio in Plettenberg an.